Dichtigkeitsprüfung

Wann ist eine Dichtigkeitsprüfung gesetzlich nötig? Wir erklären verständlich, wer betroffen ist — und wer nicht.

Gute Nachricht für die meisten Privatkunden

Die gesetzliche Dichtheitsprüfung gilt erst ab 5 Tonnen CO₂-Äquivalent Kältemittelfüllmenge. Eine typische Split-Klimaanlage im Haushalt enthält ca. 0,5–2 kg R-32 — das liegt weit unter diesem Schwellenwert. Die meisten privaten Klimaanlagen sind nicht betroffen.

Wer ist betroffen?

Betreiber von Kälte- und Klimaanlagen mit fluorierten Kältemitteln ab 5 Tonnen CO₂-Äquivalent müssen nach EU-Verordnung 2024/573 regelmäßige Dichtigkeitsprüfungen durchführen lassen. Das betrifft vor allem gewerbliche Kälteanlagen und größere VRF-Systeme.

Prüfintervalle

CO₂-Äquivalent Prüfintervall
5 – 50 t CO₂-Äq.Jährlich
50 – 500 t CO₂-Äq.Halbjährlich
Ab 500 t CO₂-Äq.Vierteljährlich

Unser Service

  • Dichtigkeitsprüfung nach EU 517/2014
  • Rechtskonformes Prüfprotokoll
  • Eintragung im Kältemittel-Logbuch
  • Leckortung bei Kältemittelverlust
  • Sachkunde Kategorie I

Für Gewerbebetreiber

Wenn Ihre Anlage unter die Prüfpflicht fällt, erinnern wir Kunden mit Wartungsvertrag automatisch an fällige Dichtigkeitsprüfungen und übernehmen die vollständige Dokumentation.

Unsicher, ob Ihre Anlage betroffen ist? Fragen Sie uns — wir beraten Sie ehrlich und verständlich.

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